16
2012
Die Buchpreisbindung: ein veraltetes Konzept?
Seit dem Jahre 1888 gilt in Deutschland die Buchpreisbindung. Das Buchpreisbindungsgesetz verpflichtet alle Verlage den Preis eines Buches im Handel inklusive Mehrwertsteuer festzusetzen. Alle Händler und Anbieter sind dann verpflichtet diesen Preis einzuhalten. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, die Meinungsvielfalt im deutschen Buchmarkt zu erhalten. Das Buch als Kulturgut soll nicht dem Wechsel zwischen Angebot und Nachfrage unterliegen, damit auch unbekannte Titel und Autoren eine Chance zur Veröffentlichung haben. Auf Wikipedia werden folgende Punkte als Hauptziele der Buchpreisbindung genannt:
- Schutz des Kulturguts Buch
- Sicherung einer großen Anzahl und Vielfalt an Buchtiteln (Erleichterung des Verlegens kulturell wertvoller Bücher, auch wenn deren Absatz voraussehbar geringer sein wird als der von Bestsellern)
- Sicherung der flächendeckenden Versorgung mit Buchtiteln
Nun stellt sich die Frage, ob das Konzept der Buchpreisbindung noch zeitgemäß ist? Unter Buchhändlern ist sie schon seit langem unbeliebt, da sie doch den Handlungsspielraum stark einschränkt und oft nur geringe Margen für die Händler zulässt. Mit dem Online-Handel ändert sich nun nochmal die Marktlage deutlich. Amazon wurde in der Vergangenheit auch dazu gezwungen die empfohlenen Preise der Händler zu übernehmen. Doch es gibt andere (auch europäische) Länder, in denen keine solche Bindung existiert. So sind Bücher, die in buchpreisbindungsfreien Ländern verlegt wurden, auch in Deutschland von der Regelung ausgenommen. Das gilt auch für grenzüberschreitende Verkäufe. Unter anderem deshalb ist es z.B. möglich, dass deutsche Bücher auf Amazon.it billiger, als auf Amazon.de angeboten werden können.
Auch für E-Books gilt in Deutschland die Buchpreisbindung – obwohl sie einem geringerem Mehrwertsteuersatz unterliegen, als Druckmedien. Ein Verlag legt also fest, für welchen Preis die digitale Version des Buchs gehandelt werden darf. Nun bietet der jüngst stark expandierte E-Book-Markt jedoch gerade unbekannten und unerfahrenen Autoren die Möglichkeit, eigene Bücher zu veröffentlichen. Im Grunde kann jeder Text ohne viel Aufwand in ein E-Book umgewandelt und über Plattformen wie Amazon Kindle vertrieben werden.
Nun ist aufgrund des festzulegenden Preises aber besonders darauf zu achten, dass für den Käufer das Buch auch auf allen Plattformen zum selben Preis angeboten wird. Das kann recht umständlich werden, da es nicht überall möglich ist, den Verkaufspreis inklusive Mehrwertsteuer (brutto) anzugeben. Zusätzlich darf der Preis des E-Books (und auch Buchs) erst nach 18 Monaten geändert werden. Stellt ein Erstautor also nach dem Veröffentlichen seines Buches fest, dass der Preis zu hoch ist, sind ihm im Grunde die Hände gebunden. Dazu gibt es einen interessanten Artikel auf blog.zdf.de.
Ob die Buchpreisbindung nun zeitgemäß ist? Ich würde sagen, nein! Denn seit Internet und E-Books ist es auch ohne Preisbindung möglich unbekannte Titel zu veröffentlichen – bei entsprechender Qualität werden sie auch Anklang finden. Die flächendeckende Versorgung ist ohnehin durch den Online-Handel schon länger gegeben. Zwar bedeutet das eine Dezimierung der Buchhändler, jedoch ist das inzwischen durch den Verkauf von Büchern in Lebensmittelgeschäften und anderen Faktoren auch schon der Fall. Der Offline-Handel ist im Wandel, ob man es will oder nicht. Genauso sollte sich das Gesetz ändern, schließlich ist das Gesetz für uns gemacht und nicht wir für es.
Wie denkt ihr darüber? Ist es Zeit für einen Wandel?
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Ich würede an der Preisbindung festhalten. Kleine Händler würde es ansonsten nicht geben, Flughafen- und Krankenhauskioske würden Unmengen verlangen und Nischenverlage und -interessen würden weniger bedient.
Kleinere Händler hätten es in der Tat nicht leicht. Aber solche Kioske (am Flughafen und im Krankenhaus) verkaufen doch ohnehin mehr billige und kurze Lektüre? Grad was für den kurzen Zeitvertreib. Für den Bestseller-Kauf geht man eher in die Buchhandlung finde ich.